Schüleraustausch in Hamburg

Schüleraustausch in Hamburg

Mit einem Schüleraustausch hast du die einmalige Gelegenheit, die Kultur eines anderen Landes in seiner ganzen Bandbreite kennenzulernen und mit den Augen der Einheimischen zu sehen. Ein solches Auslandsjahrist ist in Hamburg während der Schulzeit vor dem Eintritt in die Studienstufe jeder Zeit möglich. Für das Gymnasium und die Stadtteilschule gelten hier ähnliche Regelungen. Bevor du in den Schüleraustausch startest, solltest du als Gymnasiast, wie auch als Schüler einer Stadtteilschule wie folgt vorgehen:

  1. Sprich mit deinen Eltern und Ansprechpartnern deiner Schule über deinen Wunsch, einen Schüleraustausch zu machen.
  2. Informiere dich über Organisationen, die Austauschprogramme mit Schulbesuch anbieten. Hier auf austauschjahr.de findest du bereits eine Übersicht von verschiedenen Schüleraustauschorganisationen.
  3. Nachdem du dich für eine Organisation entschieden und dort beworben hast, stellen deine Eltern einen formlosen Antrag auf deine Beurlaubung vom Schulbesuch an deiner Schule. Der Antrag sollte unbedingt Angaben über den Zeitraum, das Zielland und die Austauschorganisation enthalten.
Austauschjahr in Hamburg

Wann bietet sich ein Schüleraustausch an?

Ein Austauschjahr am Gymnasium bietet sich besonders in den Jahrgangsstufen 9 und 10 an, es ist aber auch möglich, ein Jahr zwischen der 10. und 11. Klasse einzuschieben.

Wenn du an einer Stadtteilschule bist, dann eignet sich besonders ein Schüleraustausch in der 11. Klasse. Es ist aber auch möglich, ein Jahr zwischen der 10. und 11. Jahrgangsstufe einzuschieben.

Was passiert nach dem Schüleraustausch?

Nach der Rückkehr legst du im Schulbüro deiner Schule eine Bescheinigung über den regelmäßigen Schulbesuch während deines Schüleraustauschs vor.

In der Regel kommst du nach deinem Austauschjahr wieder in deine alte Klasse zurück. Es gelten allerdings besondere Regelungen beim Übergang in die Studienstufe, wenn du vor dem Austauschjahr in die 10. Klasse (Gymnasium) bzw. 11. Klasse (Stadtteilschule) versetzt wurdest und ein ganzes Jahr oder die zweite Hälfte davon im Ausland zur Schule gehst. Wenn du nach deinem Schüleraustausch deine Schullaufbahn in der Studienstufe weiterführen möchtest, entscheidet deine Schule auf Grundlage der Meinungen der Fachlehrkräfte. Gegebenenfalls musst du nachträglich an schriftlichen Übergangsprüfungen aus der Klassenstufe 10 des Gymnasiums in den Fächern Deutsch, Mathematik sowie einer Fremdsprache teilnehmen und diese bestehen.

Unter §3 Abs. 2, 3 APO-AH und unter §32 APO-GrundStGy findest du die gesetzlichen Regelungen zum Nachlesen.

Finanzielle Unterstützung

Die Behörde für Schule und Berufsbildung fördert unter bestimmten Voraussetzungen Schülerinnen und Schüler staatlicher und staatlich anerkannter Schulen in Hamburg finanziell. Einen Antrag hierfür musst du bis Mitte März des vorhergehenden Schuljahres stellen. Weitere Informationen dazu findest du auf der Website der Stadt Hamburg.

Hier findest du unseren Flyer zur Anerkennung eines Auslandsschuljahres in Hamburg an Gymnasien.
Und hier unseren Flyer zur Anerkennung eines Auslandsschuljahres in Hamburg an Stadtteilschulen.