Schüleraustausch in Sachsen
Hellen / austauschjahr.de
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Ein Schüleraustausch bietet dir ganz besondere Chancen. Du lebst und erlebst den Alltag eines anderen Kulturkreises und entwickelst dich dabei auf einzigartige Weise weiter. Wie du diesen Schüleraustausch in deine Schullaufbahn integrieren kannst, erfährst du in diesem Blogbeitrag. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, ein Schuljahr oder -halbjahr im Ausland zu verbringen. Bevor du in deinen Schüleraustausch startest, solltest du jedoch folgende Punkte beachten:
- Sprich mit deinen Eltern und den Ansprechpartnern deiner Schule über deinen Wunsch, einen Schüleraustausch zu machen. Eine langfristige und frühe Planung, ca 1,5 Jahre vor dem geplanten Austausch, ist hier besonders wichtig.
- Informiere dich über Organisationen, die Austauschprogramme mit Schulbesuch anbieten. Hier auf austauschjahr.de findest du eine Übersicht von verschiedenen Schüleraustauschorganisationen, die qualitativ hochwertige Schüleraustauschprogramme anbieten.
- Nachdem du dich für eine Organisation entschieden und dort beworben hast, stellen deine Eltern einen formlosen Antrag auf deine Beurlaubung vom Schulbesuch an deiner Schule. Diese sollte unbedingt Angaben über den Zeitraum, das Zielland und die Austauschorganisation beinhalten.

Schüleraustausch mit Anrechnung auf den Bildungsgang
Wenn du dein Auslandsjahr während der 10. Klasse oder während 10/2 und 11/1 machst und im Schüleraustausch einen vergleichbaren Unterricht besuchst, kannst du nach deiner Rückkehr auf Antrag direkt in die 11. Klasse – also 11/1 bzw. 11/2 eintreten. Du bleibst also in deinem alten Klassenverband und gehst insgesamt 12 Jahre in die Schule.
Wenn du einen Schüleraustausch in der 10. Klasse planst, solltest du dich Ende der 8. oder spätestens Anfang der 9. Klasse bei einer Schüleraustauschorganisation bewerben.
Bei einem Auslandsjahr in 10/2 und 11/1, besuchst du nach deiner Rückkehr die Klasse 11/2. Hier müssen die Leistungen aus dem Kurshalbjahr 11/1 in Form von gesonderten Leistungsfeststellungen erbracht werden. Hierfür solltest du dich in der 9. Klasse bewerben.
Schüleraustausch ohne Anerkennung auf den Bildungsgang (eingeschobenes Schuljahr)
Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit ein Auslandsjahr einzuschieben. Stimme dich möglichst frühzeitig mit deiner Schule ab, ob eine Unterbrechung der Qualifikationsphase (zwischen 11. und 12. Klasse) möglich ist.
Üblich ist es, ein Austauschjahr nach der 10. Klasse einzuschieben. Nach der Rückkehr besuchst du dann die 11. Klasse in Sachsen. Bewerben solltest du dich hierfür Ende der 9./Anfang der 10. Klasse. Oder du schiebst ein Jahr als zusätzliches Schuljahr zwischen 11. und 12. Klasse ein. Nach deiner Rückkehr besuchst du dann die 12. Klasse in Sachsen. Du solltest dich dann Ende der 10. / Anfang der 11. Klasse dafür bewerben.
Rechtliche Regelungen für Schüleraustausch
Rechtlich ist dies in der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über allgemein bildende Gymnasien im Freistaat Sachsen (Schulordnung Gymnasien – SOGY) unter §31 und in der Verordnung über die gymnasiale Oberstufe und die Abiturprüfung an allgemeinbildenden Gymnasien im Freistaat Sachsen (Oberstufen- und Abiturprüfungsverordnung – OAVO) unter § 18 geregelt.
Hier ist die Möglichkeit der Beurlaubung auf Antrag für Schülerinnen und Schüler, die die Klassenstufe nicht wiederholen müssen, sowie die Anrechnung auf den Bildungsgang bei Besuch eines vergleichbaren Unterrichts festgeschrieben. Außerdem ist geregelt, dass Kursfachlehrer bei Versäumnis von wichtigen Prüfungen, gesonderte Leistungsnachweise ansetzen können.
Stipendien und Finanzierungsmöglichkeiten für einen Schüleraustausch
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung für deinen Schüleraustausch zu bekommen. Viele Austauschorganisationen vergeben Stipendien, eine andere Möglichkeit ist es Firmen anzuschreiben, Stiftungen haben auch Fördergelder oder du beantragst Auslands Bafög. Informiere dich in unserem Beitrag über Stipendien genauer darüber.
In einem Flyer des AJA Arbeitskreis gemeinnütziger Jugendaustausch findest du ausführliche Informationen bezüglich der Anrechnung eines Auslandsjahrs für Sachsen.