Dein Versicherungsschutz im Schüleraustausch
Anna
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Ein wichtiger Punkt für einen gelungenen Schüleraustausch ist ein guter Versicherungsschutz während des Austausches. Wir haben hierzu mit Ingmar Breitenbach gesprochen, Ansprechpartner bei der Bernhard Assekuranz für Reiseversicherungen im Ausland. Er gibt auf unserem Blog Auskunft darüber, was es bei der Wahl des Versicherungsschutzes für das Austauschjahr zu beachten gibt und wie seine Empfehlung aussieht.
Allgemein:
1. Welche Versicherungen sind essentiell wichtig für einen Austausch (egal ob europäisches oder Übersee Ausland)?
Besonders wichtig bei jeder Auslandsreise ist die Auslandsreisekrankenversicherung. Die deutschen Krankenkassen übernehmen bei Problemen im EU-Ausland beispielsweise maximal die Kosten, die laut Gebührenordnung entstanden wären. Bei Abschluss einer Reisekrankenversicherung bleibt der Teilnehmer auch während eines Schüleraustauschs nicht auf möglicherweise anfallenden Mehrkosten sitzen. Bei Reisen ins außereuropäische Ausland ist die Auslandsreisekrankenversicherung noch wichtiger, da deutsche Krankenkassen hier überhaupt keine Kosten übernehmen. Bei einem Austausch führen viele Reisen nach Nordamerika. Hier ist das Gesundheitswesen bekanntermaßen sehr kostspielig. Entsprechend hoch ist das eigene Kostenrisiko ohne Auslandsreisekrankenversicherung.
Der wichtigste Grund, der jedoch (auch für Programme innerhalb der EU) für den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung spricht, ist der Kranken-Rücktransport, da dieser weder von der GKV (Gesetzlichen Krankenkasse) noch von einer PKV (Privaten Krankenkasse) bezahlt wird und meist sehr kostenintensiv ist.
Außerdem ist eine Haftpflichtversicherung wichtig. Schon ein kleines Missgeschick reicht aus, um enorme Kosten zu verursachen. Mit einer Haftpflichtversicherung für das Ausland kann man sich vor einer finanziellen Katastrophe schützen.
Eine Reiseunfallversicherung rundet das von uns empfohlene Versicherungspaket ab. Diese Versicherung zahlt eine Entschädigung bei Invalidität und Tod durch Unfall, Bergungskosten sowie Krankenhaustage- bzw. Genesungsgeld .
2. Ist eine Rechtschutzversicherung für Schüler*innen ratsam?
Kurz gesagt: ja. Die Reiserechtsschutzversicherung wird oft als nicht notwendig erachtet. Dabei ist sie aber eine wichtige Ergänzung zur Haftpflichtversicherung. Denn diese hilft der versicherten Person nicht, wenn sie durch Dritte geschädigt wird. Allein aus diesem Grund empfiehlt sich der Abschluss einer Reiserechtsschutzversicherung.
3. Würden Sie eine Reiserücktrittsversicherung empfehlen? Oder ist sie nicht nötig, da im Krankheitsfall häufig lediglich der Beginn des Auslandsjahres verschoben wird, nicht allerdings der gesamte Schüleraustausch abgebrochen wird?
Ein Aufenthalt über viele Monate beispielsweise in die USA ist grundsätzlich eine kostspielige Sache. Reisepreise von über 10.000 € sind hier nichts Ungewöhnliches. Bei einer einfachen Krankheit, wie zum Beispiel einer Erkältung, bei der eine Verschiebung des Reisebeginns um ein oder zwei Wochen möglich ist und keine großen Kosten (lediglich Umbuchungsgebühren) anfallen, kann man über den Sinn einer Reiserücktritts-Versicherung nachdenken.
Doch weiß man leider nicht, was einem zustößt. Wird der/die Teilnehmer*in z. B. von einem Auto angefahren und das Behandlungsende ist nicht absehbar, kommt man schnell an die Grenzen der Umbuchbarkeit/Planbarkeit für die Austauschorganisation. In diesem Fall müsste man die Reise stornieren und zu einem späteren Zeitpunkt erneut buchen. Ohne Reiserücktrittsversicherung ist der Reisepreis dann verloren. Wir halten daher die Reiserücktrittsversicherung für absolut sinnvoll.
europäische Länder:
1. Oft hat man bei diesen Ländern die Wahl, ob lieber privat oder über die Organisation versichert werden soll. Welche Vorteile hat es für die Austauschschüler*innen, über das Versicherungspaket der Austauschorganisation versichert zu sein?
Grundsätzlich sind Gruppentarife günstiger als Einzeltarife. Der/Die einzelne Teilnehmer*in profitiert daher von den über die Organisation abgeschlossenen Gruppentarifen. Ferner achtet die Organisation darauf, den Versicherungsschutz an die Art der Reise und die regionalen Einreisebestimmungen anzupassen. Zudem entfällt der Aufwand, der mit dem Einholen und Vergleichen verschiedener Angebote und dem Abschließen der Versicherung verbunden ist.
2. Welche Möglichkeiten gibt es, bereits bestehende medizinische Behandlungen, wie zum Beispiel regelmäßige Kieferorthopäden-Termine oder chronische Erkrankungen, über die Krankenkasse im Ausland zu decken? Gibt es Zusatzversicherungen, die diese Kosten übernehmen?
Der Schutz von chronisch Kranken im Ausland gehört zu den Leistungen der Krankenkassen. Er ist im Sozialgesetzbuch V in Paragraf 18 festgeschrieben. Sie springt auch ein, wenn Menschen mit Vorerkrankungen aus schulischen oder Studiengründen einen außereuropäischen Aufenthalt planen. Für sechs Wochen im Kalenderjahr übernimmt die Kasse auch außerhalb Europas die Kosten maximal bis zu der Höhe, in der sie im Inland entstanden wären. Bei längeren Aufenthalten ist es ratsam, dies mit der jeweiligen Krankenkasse vorab abzusprechen.
Übersee-Ausland:
Gibt es die Möglichkeit sich für Neuseeland oder USA zum Beispiel privat zu versichern oder sind die länderspezifischen Bestimmungen so strikt, dass es sich nur empfiehlt ein Versicherungspaket über die Austauschorganisation abzuschließen?
Die meisten Organisationen bieten einen einheitlichen Versicherungsschutz für ihre Teilnehmenden an. Zwar wäre es theoretisch möglich, sich privat zu versichern, doch müsste man sich dann bei der Botschaft oder dem Konsulat des jeweiligen Landes über entsprechend vorgeschriebenen Mindestversicherungsumfang und geforderte Versicherungssummen zur Einreise erkundigen, sich entsprechende Versicherungsanbieter suchen und diese bestenfalls noch vergleichen. In diesem Fall könnte die Organisation nur schwer überblicken, ob alle Teilnehmenden den erforderlichen Versicherungsschutz besitzen. Zudem hätte die Organisation im Notfall keinen direkten Ansprechpartner. Aus diesen Gründen empfehlen wir das Versicherungspaket der Austauschorganisation. Auch bei geänderten Einreisebestimmungen erfährt dies die Organisation als erstes und kann den Versicherungsschutz für alle zukünftigen Reisen durch uns entsprechend anpassen lassen.
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