Krankenversicherung im Austauschjahr
Hanna / Experiment e.V.
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Ein für den Schüleraustausch sehr wichtiges Thema, mit dem sich typischerweise die Eltern befassen, ist die Krankenversicherung im Ausland. Was es hierbei zu beachten gibt und wie unsere Empfehlung aussieht, erfahren Sie hier.
Krankenversicherungen im Ausland: Was gibt es zu beachten?
Bei Reisen in die Schengen-Staaten ist die medizinische Versorgung durch die gesetzliche deutsche Krankenversicherung abgedeckt. Ob diese in ihrem Umfang Ihren persönlichen Ansprüchen genügt, klären Sie am besten vorab direkt in einem persönlichen Gespräch mit Ihrer Versicherung und entscheiden nach eigenen Bedürfnissen, ob eine Zusatzversicherung für notwendig und sinnvoll ist.
Wer gesetzlich versichert ist, benötigt bei Aufenthalten außerhalb der Schengen-Staaten, beispielsweise in den USA, immer eine spezielle Reisekrankenversicherung. Bei vielen Austauschorganisationen ist diese im Programmpreis eingeschlossen, häufig sogar als komplettes Paket aus Kranken-, Unfall-, und Haftpflichtversicherung. Die Auslandskrankenversicherung deckt allerdings nur die Behandlung von neu auftretende Krankheiten ab: Die regelmäßige Behandlung und Medikamente für chronische Krankheiten zählen hier nicht dazu. In einem solchen Fall können Medikamente mitgenommen und eventuelle Check-ups selbst bezahlt werden. In einigen Ländern, z.B. in Australien, ist eine Pflichtversicherung für Austauschschüler vorgeschrieben. Deren Umfang ist allerdings sehr begrenzt und kann durch eine private Zusatzversicherung aufgestockt werden. Manche Organisationen schließen eine Krankenversicherung oder ein Versicherungspaket daher grundsätzlich in den Programmgebühren für alle außereuropäischen Länder mit ein. Erkundigen Sie sich in jedem Fall vorher in der Leistungsbeschreibung des Anbieters.
Sollte Ihr Kind zusätzlich in der privaten Krankenversicherung bleiben, dann ist die Reiseversicherung subsidiär, d.h. Sie müssen alle Kosten zunächst bei Ihrer privaten Versicherung einreichen. Sie können die Mitgliedschaft auch ruhen lassen, sollten sich aber über die Konditionen bzw. der Wiederaufnahme des Kindes nach dessen Rückkehr erkundigen.
Trotz laufender kieferorthopädischen Behandlung in den Schüleraustausch?
Kieferorthopädische Behandlungen sind bei Auslandskrankenversicherungen nicht mit eingeschlossen. Bitte klären Sie vorab mit der kieferorthopädischen Praxis, welche Maßnahmen tatsächlich während der Austauschzeit notwendig sind. Falls Kontrolluntersuchungen oder Behandlungen notwendig sind, sollte Ihr Kind die entsprechenden Unterlagen – in englischer Sprache – dabei haben. Möglicherweise kann die kieferorthopädische Behandlung auch für die Zeit im Ausland unterbrochen oder auf wenige Kontrollbesuche reduziert werden.
Unsere Empfehlung:
- Prüfen Sie den Umfang und die Kosten für eine von der Austauschorganisation angebotene Reiseversicherung bzw. des Versicherungspakets.
- Falls Ihr Kind unter einer chronischen Krankheit leidet oder in laufender kieferorthopädischen Behandlung ist, sollten Sie mögliche Zusatzkosten einplanen und vorab gemeinsam mit den behandelnden Ärzten über die Fortsetzung der Behandlung und der Verschreibung von notwendigen Medikamenten sprechen.
- Informieren Sie immer die Austauschorganisation zu bereits bestehenden Krankheiten – auch, wenn diese erst nach einer erfolgten Anmeldung auftreten.
Alle weiteren Informationen rund um den Schüleraustausch haben wir in unserer Übersicht zusammengestellt.