Schüleraustausch in Brandenburg

Schüleraustausch in Brandenburg

Ein Schüleraustausch bietet dir ganz besondere Chancen. Du lebst den Alltag eines anderen Kulturkreises und entwickelst dich dabei auf einzigartige Weise weiter. Wie du diesen Schüleraustausch am besten in deine Schullaufbahn integrieren kannst, erfährst du in diesem Blogbeitrag. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, ein Schuljahr oder Schulhalbjahr im Ausland zu verbringen. Bevor du in deinen Schüleraustausch startest, solltest du jedoch folgende Punkte beachten:

  1. Sprich mit deinen Eltern und den Ansprechpartnern deiner Schule über deinen Wunsch, einen Schüleraustausch zu machen. Eine langfristige und frühe Planung, ca 1,5 Jahre vor dem geplanten Austausch, ist hier besonders wichtig.
  2. Informiere dich über Organisationen, die Austauschprogramme mit Schulbesuch anbieten. Hier auf austauschjahr.de findest du eine Übersicht von verschiedenen Schüleraustauschorganisationen, die qualitativ hochwertige Schüleraustauschprogramme anbieten.
  3. Nachdem du dich für eine Organisation entschieden und dort beworben hast, stellen deine Eltern einen formlosen Antrag auf deine Beurlaubung vom Schulbesuch an deiner Schule. Diese sollte unbedingt Angaben über den Zeitraum, das Zielland und die Austauschorganisation beinhalten.

Auslandsschuljahr mit Anrechnung auf den Bildungsgang

In Brandenburg ist sowohl im 12-jährigen als auch im 13-jährigen Bildungsgang ist eine Anrechnung des Schüleraustauschs sowohl in der Einführungs-, als auch im ersten Jahr der Qualifikationsstufe möglich. Hierfür muss nachgewiesen werden, dass du im Ausland vergleichbare Fächer mit ähnlichen Ansprüchen belegt hast. Außerdem müssen deine Leistungen vor, während und nach dem Schüleraustausch eine erfolgreiche Mitarbeit in der höheren Jahrgangsstufe erwarten lassen. Die Überprüfung erfolgt zwar erst nach deiner Rückkehr aus dem Schüleraustausch, du solltest dein Vorhaben aber in jedem Fall gut im Vorfeld mit deiner Schule absprechen. Der Vorteil einer Anrechnung auf deinen Bildungsgang ist, dass du auch nach dem Austausch in deinem bisherigen Klassenverband bleibst.

Du kannst also, wenn du nach der 9. Klasse ein oder ein halbes Jahr im Ausland verbringst, weiter in deiner bisherigen Klasse bleiben und dir die Zeit und erbrachten Leistungen anrechnen lassen. Verbringst du nach der 9. Klasse ein Jahr im Ausland, machst du nach deiner Rückkehr in der 11. Klasse weiter. Bei einem halben Schuljahr im Ausland, kommst du im zweiten Halbjahr der 10. Klasse wieder zurück.

Auslandsschuljahr ohne Anrechnung auf den Bildungsgang

Eine andere Möglichkeit ist, die du jeder Zeit in deiner Schullaufbahn wahrnehmen kannst, die Beurlaubung für einen Schulbesuch im Ausland. Eine Ausnahme gibt es jedoch: Im letzten Jahr der Qualifikationsstufe ist eine Beurlaubung nicht möglich. Wenn du dein Schüleraustausch nicht anrechnen lassen möchtest, kannst du beurlaubt werden. Hierfür musst du ebenfalls nachweisen, dass du eine Schule im Ausland besuchst, jedoch sind die Leistungen und Vergleichbarkeit der Fächer nicht relevant.

Wenn du nach der 10. Klasse für ein Schuljahr ins Ausland gehst, dann steigst du nach deiner Rückkehr in die 11. Klasse ein. Wenn du nach dem ersten Halbjahr der 10. Klasse für ein Jahr ins Ausland gehst (dies bietet sich meist für einen Schüleraustausch auf der Südhalbkugel an, da dort das Schuljahr zu anderen Zeiten beginnt und endet), dann machst du bei deiner Rückkehr im zweiten Halbjahr der 10. Klasse weiter. In diesen beiden Fällen sind die Schuljahre eingeschoben. Du wirst zwar nicht wieder in deinen bisherigen Klassenverbund aufgenommen, aber musst dir im Ausland auch keine Gedanken über Schulnoten machen.

Rechtliche Regelung

Rechtlich ist dies in der Verordnung über die Bildungsgänge in der Sekundarstufe I (Sekundarstufe I-Verordnung – Sek I-V) vom 30.01.2018 für 12-jährige Bildungsgänge und in der Verordnung über den Bildungsgang in der gymnasialen Oberstufe und über die Abiturprüfung (Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung – GOSTV) vom 30.01.2018 für 13-jährige Bildungsgänge geregelt.

Hier ist die Möglichkeit der Beurlaubung auf Antrag für Schülerinnen und Schüler, die die Klassenstufe nicht wiederholen müssen, sowie die Anrechnung auf den Bildungsgang bei Besuch eines vergleichbaren Unterrichts festgeschrieben. Die Entscheidungshoheit darüber liegt bei deiner Schulleitung. Außerdem ist geregelt, dass bei einem Schüleraustausch in den ersten beiden Schulhalbjahren der Qualifikationsphase, auf Antrag deine Noten aus dem zweiten Halbjahr der Einführungsphase oder, bei entsprechender Vergleichbarkeit mit dem Niveau der Qualifikationsphase, deine im Ausland erworbenen Noten, in die Gesamtqualifikation mit einbezogen werden können.

Stipendien und Finanzierungsmöglichkeiten für einen Schüleraustausch

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung für deinen Schüleraustausch zu bekommen. Viele Austauschorganisationen vergeben Stipendien, eine andere Möglichkeit ist es Firmen anzuschreiben, Stiftungen haben auch Fördergelder oder du beantragst Auslands Bafög. Informiere dich in unserem Beitrag über Stipendien genauer darüber.

In diesem Flyer des AJA Arbeitskreis gemeinnütziger Jugendaustausch findest du ausführliche Informationen bezüglich der Anrechnung eines Auslandsjahrs für Brandenburg. (Flyer verlinken)

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