Schüleraustausch in Nordrhein-Westfahlen
Hellen
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Vorbereitung |
Ein Schüleraustausch bietet dir ganz besondere Chancen. Du lebst den Alltag eines anderen Kulturkreises und entwickelst dich dabei auf einzigartige Weise weiter. Wie du diesen Schüleraustausch im Bundesland NRW am besten in deine Schullaufbahn integrieren kannst, erfährst du in diesem Blogbeitrag. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, ein Schuljahr oder Schulhalbjahr im Ausland zu verbringen. Bevor du in deinen Schüleraustausch startest, solltest du jedoch folgende Punkte beachten:
- Sprich mit deinen Eltern und den Ansprechpartnern deiner Schule über deinen Wunsch, einen Schüleraustausch zu machen. Eine langfristige und frühe Planung, ca 1,5 Jahre vor dem geplanten Austausch, ist hier besonders wichtig.
- Informiere dich über Organisationen, die Austauschprogramme mit Schulbesuch anbieten. Hier auf austauschjahr.de findest du eine Übersicht von verschiedenen Schüleraustauschorganisationen, die qualitativ hochwertige Schüleraustauschprogramme anbieten.
- Nachdem du dich für eine Organisation entschieden und dort beworben hast, stellen deine Eltern einen formlosen Antrag an deiner Schule auf deine Beurlaubung vom Schulbesuch. Diese sollte unbedingt Angaben über den Zeitraum, das Zielland und die Austauschorganisation beinhalten.
Auslandsschuljahr mit Anrechnung auf den Bildungsgang
In Nordrhein-Westfahlen kannst du dir dein Austauschjahr dann auf deinen Bildungsgang anrechnen lassen, wenn du während der Einführungsphase im Ausland bist. Außerdem müssen deine Leistungen vor und während des Schüleraustauschs erwarten lassen, dass du erfolgreich in der Qualifikationsphase mitarbeiten kannst. Der Vorteil hier ist, dass du auch nach deinem Austauschjahr in deinem bisherigen Klassenverband bleiben kannst.
Auslandsschuljahr ohne Anrechnung auf den Bildungsgang (eingeschobenes Schuljahr)
Ein eingeschobenes Schuljahr ist vor, während und nach der Einführungsphase möglich. Jedoch darf die Qualifikationsphase nicht für einen Schüleraustausch unterbrochen werden. Deshalb ist eine Beurlaubung für das zweite Jahr der Qualifikationsphase nicht möglich. Wenn du ein Schuljahr einschiebst, bleibst du nicht in deinem bisherigen Klassenverband, sondern machst nach deinem Schüleraustausch dort weiter, wo du vorher aufgehört hast. Folgende drei Varianten sind hier möglich:
- Du schiebst ein Jahr vor dem Besuch der gymnasialen Oberstufe ein und besuchst nach deiner Rückkehr die Einführungsstufe.
- Du schiebst ein Jahr nach der Einführungsstufe ein und besuchst nach deiner Rückkehr die Qualifikationsstufe.
- Du schiebst ein Jahr nach dem ersten Halbjahr der Einführungsstufe ein und besuchst nach deiner Rückkehr das zweite Halbjahr der Einführungsstufe. (meist ist das bei einem Schüleraustausch in Ländern auf der Südhalbkugel der Fall, da das Schuljahr zu verschiedenen Zeiten beginnt und endet.)
Rechtliche Regelung
Rechtlich ist dies in der Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe (APO-GOSt) unter §4 geregelt. (Link)
Hier ist die Beurlaubung für einen Auslandsschulaufenthalt, sowie die Möglichkeit der Anrechnung des Schüleraustauschs auf den deutschen Bildungsgang festgeschrieben. Außerdem ist festgelegt, dass im Ausland erworbene Leistungen nicht mit in die deutsche Gesamtqualifikation übernommen werden können.
Stipendien und Finanzierungsmöglichkeiten für einen Schüleraustausch
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung für deinen Schüleraustausch zu bekommen. Viele Austauschorganisationen vergeben Stipendien, eine andere Möglichkeit ist es Firmen anzuschreiben, Stiftungen haben auch Fördergelder oder du beantragst Auslands Bafög. Informiere dich in unserem Beitrag über Stipendien genauer darüber.
In diesem Flyer des AJA Arbeitskreis gemeinnütziger Jugendaustausch findest du ausführliche Informationen bezüglich der Anrechnung eines Auslandsjahrs für NRW.